Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit


Leider lassen sich nicht immer alle Träume verwirklichen.

Immer wieder weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass die Berufs­unfähig­keitsversicherung neben der Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist.

Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzielles Risiko. Denn nicht mehr arbeiten können heißt, nichts zu verdienen. Materielle Not ist oft die Folge. Der Staat hilft im Ernstfall kaum – die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei Erwerbsunfähigkeit eine Minirente (Annäherungswert ca. 18% bis 33% des durchschnittlichen Bruttogehaltes der letzten 5 Jahre)

Rente bei Berufs­unfähig­keit
Die wichtigste Leistung der Berufs­unfähig­keitsversicherung ist die monatliche Rente – ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr arbeiten können.

Oft werden Versicherte nur teilweise berufsunfähig – volle Rentenleistungen gibt es daher bereits bei einer Berufs­unfähig­keit von weniger als 100 Prozent.

Der Versicherer hilft außerdem bei der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben, etwa beim behindertengerechten Umbau des Arbeitsplatzes, durch Einmalzahlungen bei Ende einer zeitlich begrenzten Berufs­unfähig­keit oder durch Assistance-Leistungen, die über die finanzielle Hilfen hinausgehen – etwa die Planung von Reha-Maßnahmen.

Finanzieller Schutz bei steigendem Bedarf
Durch Dynamisierung – also regelmäßige Erhöhung von Rentenansprüchen und Beiträgen – können Sie Ihren Berufs­unfähig­keitsschutz an steigende Lebenshaltungskosten und wachsenden Finanzbedarf anpassen.

Sofern beim Vertragsabschluss eine Nachversicherungsgarantie vereinbart wurde, können Sie den bestehenden Schutz zum Beispiel bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienerwerb ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen, damit eine etwaige spätere BU-Rente Ihren gestiegenen finanziellen Bedürfnissen entspricht.