Moped, Roller, E-Scooter

Vergleichsrechner für Versicherungskennzeichen


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Übersicht

Hier kannst Du die Beiträge für die untenstehenden „Fahrzeuge“ ganz bequem vergleichen und den günstigsten Anbieter für Dich finden. Egal ob Du ein Versicherungskennzeichen bzw. Versicherungsaufkleber für Deinen Roller, Dein Moped oder Deinen E-Scooter benötigst. Das Kennzeichen wird Dir direkt vom Versicherer zugesendet. Im Vergleichsrechner findest Du eine ungefähre Angabe zur Versandzeit.

Zusätzlich zur vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung kannst Du auch eine Teilkasko (z.B. für Diebstahl) abschließen.


Hinweis: Gebe bitte immer an, ob es  Fahrende unter 23 Jahre gibt.


Welche Risiken können versichert werden?

  • Roller (45, 50 und 60 km/h)
  • Moped (45, 50 und 60 km/h)
  • Mokick (45, 50 und 60 km/h)
  • Mofa bis 20 km/h
  • Mofa bis 25 km/h
  • Krankenfahrstuhl
  • Kraftrad 4-rädrig (unter 350kg & bis 45 km/h)
  • Kleinkraftrad 3-rädrig bis 45 km/h
  • E-Bike/Pedelec bis 45 km/h
  • E-Scooter bis 20 km/h

Wie läuft die Angebotsberechnung und Antragstellung?

  1. Link aufrufen und Fahrzeugdaten ausfüllen
  2. Gewünschten Versicherungsschutz wählen. Neben der Haftpflicht ist auch Teilkasko möglich
  3. Mit einem Klick auf „Beitragspflichtigen Vertrag abschließen“ wird der Antrag gestellt
  4. Das Versicherungskennzeichen bzw. der Versicherungsaufkleber wird direkt versendet

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Überblick und Definition von Krafträdern

Es gibt die verschiedensten Krafträder, die sich sowohl technisch als auch natürlich im Prozess der Versicherung und Zulassung unterscheiden. In diesem Artikel findet Ihr die Definitionen der unterschiedlichen Krafträder und eine große Übersicht, welche Risiken wo und wie über blau direkt einzudecken sind.

Welche Arten von Krafträdern gibt es?

2-Rädrige Fahrzeuge

Kraftrad/Kraftroller
  • WKZ 003
  • Ein- bis zweisitziges, einspuriges Fahrzeug
  • Zulassungspflicht mit amtlichen Kennzeichen
  • Hubraum über 50ccm und/oder Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • Keine Begrenzung im Hubraum und der Höchstgeschwindigkeit
  • Der Kraftroller unterscheidet sich nur in der Bauform (Durchstieg) und wird auch über die WKZ 003 versichert
  • Benötigte Fahrerlaubnisklasse: A
Leichtkraftrad 2-rädrig
  • WKZ 024
  • Ein- bis zweisitziges, einspuriges Fahrzeug
  • Zulassungspflicht mit amtlichen Kennzeichen
  • Hubraum begrenzt auf maximal 125ccm
  • Beschränkung der Motorleistung auf 11KW (15PS)
  • Keine Geschwindigkeitsbegrenzung
  • Benötigte Fahrerlaubnisklasse: A1 (möglich ab 16 Jahren)
Leichtkraftroller
  • WKZ 014
  • Identisch mit Leichtkraftrad, unterscheidet sich nur in der Bauform (Durchstieg)
  • Zulassungspflicht mit amtlichen Kennzeichen
  • Benötigte Fahrerlaubnisklasse: A1 (möglich ab 16 Jahren)
Kleinkraftrad 2-rädrig
  • Fahrzeuge ohne Zulassungspflicht, die mit einem Versicherungskennzeichen fahren dürfen
  • Grundsätzliche Beschränkung des Hubraums auf 50ccm und der Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h (Ausnahmen besonders für historische Modelle möglich)
  • Fahrerlaubnisklasse: AM
  • Ist die Geschwindigkeit auf max. 25 km/h gedrosselt, ist nicht die Fahrerlaubnisklasse AM erforderlich. Es reicht die „Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen“
  • Kleinkrafträder können folgende Formen aufweisen:
  1. Moped
  2. Roller
  3. Mokick
Mofa/Leichtmofa – Besonderes Kleinkraftrad 2rädrig
  • Fahrzeug ohne Zulassungspflicht, dass mit einem Versicherungskennzeichen fahren darf
  • Definiert als einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor
  • Geschwindigkeit begrenzt auf 25 km/h
  • Fahrerlaubnisklasse: Keine, es reicht die „Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen“
  • Ein Leichtmofa ist auf 20 km/h begrenzt, ansonsten gleich

3-rädrige Fahrzeuge

Trike – 3-rädriges Kraftrad
  • Eigene WKZ 030
  • Zulassungspflicht mit amtlichen Kennzeichen
  • Fahrerlaubnisklasse: unter 15 KW Leistung A1, darüber A
Kleinkraftrad 3-rädrig bis 45 km/h
  • Fahrzeug ohne Zulassungspflicht, welches mit einem Versicherungskennzeichen fahren darf
  • Leistung begrenzt auf 4 KW
  • Fahrerlaubnisklasse: AM
  • Ist die Geschwindigkeit auf max. 25 km/h gedrosselt, ist nicht die Fahrerlaubnisklasse AM erforderlich. Es reicht die „Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas und von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen“

4-rädrige Fahrzeuge

Quad
  • Eigene WKZ 031 – 4-rädriges Kraftfahrzeug mit Sitzbank
  • Zulassungspflicht mit amtlichen Kennzeichen
  • Fahrerlaubnisklasse: B
Leichtkraftrad 4-rädrig
  • Fahrzeug ohne Zulassungspflicht, welches mit einem Versicherungskennzeichen fahren darf
  • Geschwindigkeit begrenzt auf 45 km/h
  • Gewicht begrenzt auf 350kg
  • Fahrerlaubnisklasse: AM

Elektrokleinstfahrzeuge

E-Scooter
  • Tretroller mit Lenkstange und Elektromotor
  • Fahrzeug ist nicht zulassungspflichtig und kann mit einem Versicherungskennzeichen (in diesem Fall Plakette) gefahren werden
  • Geschwindigkeit begrenzt auf 20 km/h
  • Zwei unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad
  • Ausstattung mit Licht und Klingel
  • Fahrerlaubnisklasse: Kein Führerschein notwendig