Privathaftpflicht
Wer anderen Schaden zufügt
Auch ein leichtes Versehen – z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine aus Unachtsamkeit hinunter geworfene Kamera einer anderen Person – können finanzielle Schäden verursachen. Insbesondere, wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Auch wenn es unser Bild anders vermuten lässt, vorsätzliche Schäden werden NICHT von einer Privathaftpflichtversicherung übernommen.
Die private Haftpflichtversicherung ist ein Muss für jedermann.
Beachten Sie, dass Sie beispielsweise für Ihr Kfz oder Ihr Tier je einen gesonderten Vertrag abschließen müssen.
Unterhalb des Vergleichsrechners finden Sie weitere Informationen.
Grundlage
- Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit – wenn Sie einen Schaden verursachen, müssen Sie dafür gerade stehen.
- Der Geschädigte hat ein gesetzliches Recht (z.B. BGB) auf angemessenen finanziellen Schadensersatz. Dazu gehören die Kosten für Wiederherstellung oder Ersatz beschädigter Gegenstände, außerdem Folgekosten wie etwa ein Nutzungsausfall.
- Sind Menschen verletzt, fallen Behandlungskosten und Verdienstausfall an. Oft hat der Verletzte Anspruch auf Schmerzensgeld, bei bleibenden Gesundheitsschäden sogar auf eine lebenslange Rente.
- Sie haften mit Ihrem ganzen Vermögen
Nicht alle Fälle einer privaten Haftung sind so harmlos wie das beim Fußballspielen zerschossene Fenster oder der Rotweinfleck auf dem Teppich des Nachbarn. Der entstandene Schaden kann so hoch sein, dass er Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet. Als Verursacher haften Sie mit Ihrem ganzen Vermögen, mit Haus- und Grundbesitz, mit Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft kann im Ernstfall zugegriffen werden.
Leistungsumfang
- Die Haftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor möglicherweise ruinösen Schadensersatzansprüchen. Der Versicherer prüft zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Wenn der Anspruch begründet ist, zahlt er den Schadensersatz, also die Wiedergutmachung in Geld.
- Übrigens: die Privathaftpflicht schützt Sie auch als Immobilieneigentümer gegen Schäden, die von Ihrem Haus ausgehen, solange Sie es selbst bewohnen.
- Auch Ehepartner und Kinder selbstverständlich mitversichert, wenn nicht ein Singletarif bzw. ein Tarif ohne Kinder gewählt wurde
- Die private Haftpflichtversicherung gilt auch während vorübergehender Auslandsaufenthalte.
- Abwehr unbegründeter Ansprüche. Gegebenenfalls wehrt der Versicherer unbegründete Schadensersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit demjenigen, der den Schadensersatzanspruch stellt, führt Ihr Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haftpflichtversicherung bietet also auch eine Art Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Geldstrafen sind nicht versichert.
- Die Privathaftpflicht zahlt allerdings nicht für Schäden, die sich die in einem Vertrag gemeinsam Versicherten gegenseitig zufügen. Ebenso ausgeschlossen sind absichtlich herbeigeführte Schäden, Geldstrafen und Bußgelder, reine Vertragsverpflichtungen wie die Rückzahlung von Darlehen oder Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen – hierfür gibt es die KFZ-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss.
Typische Schäden
- Das private Haftpflichtrisiko wird oft unterschätzt – oft reicht eine kleine Unaufmerksamkeit, um einen großen Schaden zu verursachen. Und ein folgenschweres Unglück ist schnell passiert: wer hat nicht schon einmal in Eile trotz roter Ampel die Straße überquert, um den Bus noch zu erreichen. Geschieht dadurch ein Unfall, kommt die Haftpflicht für den Schaden auf.
- Auch Personenschäden sind nicht selten: stößt man etwa als Fahrradfahrer mit einem anderen Radler zusammen und verletzt seinen Unfallgegner, zahlt man den Schaden aus eigener Tasche, wenn man keine Haftpflichtversicherung besitzt.
- Kinder verursachen häufig Schäden
Besonders häufig sind Schäden durch Kinder, denn Kinder können die Folgen ihres Handelns noch nicht so gut abschätzen wie Erwachsene. Durch unbedachtes Spielen mit dem Feuerzeug kann das ganze Mietshaus niederbrennen, die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers nimmt die Eltern des zündelnden Kindes dann in Regress. Um auch für deliktunfähige Kinder unter 7 Jahren – unter 10 Jahren im Straßenverkehr – Versicherungsschutz zu erhalten, sollten Sie auf einen entsprechenden Leistungsbaustein augenmerk legen. - Doch so groß muss der Schaden gar nicht sein – beim Fußballspielen auf der Straße landet so mancher Ball nicht im Netz, sondern in der Schaufensterscheibe des Geschäfts nebenan.