Spezial-Straf-Rechtsschutz

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR)? Was ist das denn?


Tipp: Schließen Sie nur eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Spezial-Straf-Rechtsschutz ab. Warum?

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz stellt u.M.n. ein wichtiger Ergänzungsbaustein zur Rechtsschutzversicherung dar. Häufig hören wir im ersten Augenblick „brauch ich nicht, ich bringe niemanden um“. Diese erste Annahme ist natürlich zunächst einmal verständlich, aber leider nicht umsichtig genug. Aber wer hat Sie hierzu jemals aufgeklärt? Keine Sorge, machen wir!

Leider drohen Strafverfahren nicht nur beim Begehen von bewusst gesetzeswidriger Handlung. Wer z.B. im Beruf einen Fehler begeht, der zu einer strafbaren Handlung führt, muss mit einem Strafverfahren rechnen.

Die Staatsanwaltschaft muss bereits ihre Ermittlung aufnehmen, wenn ein begründeter Verdacht auf eine strafbare Handlung vorliegt. Ein Beschuldigter darf selbst NICHT Akteneinsicht nehmen und ist somit auf anwaltliche Beistand angewiesen. Die Stundensätze für Strafverteidiger bewegen sich zwischen 200 Euro und 500 Euro. Muss zudem ein Sachverständiger beauftragt werden, um einen entlastenden Beweis führen zu können, so kommen diese Kosten zusätzlich auf den Beschuldigten zu.

Straftaten fallen NICHT unter die private Rechtsschutzversicherung

Diese vorgenannten Kosten werden nicht durch die private Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Wenn eine Vorschrift im Strafrecht verletzt wurde, übernimmt nur der Baustein Spezial-Straf-Rechtsschutz die Kosten. Dabei spielt es bei der Anklage keine Rolle, ob der Beschuldigte die Rechtsverletzung grob fahrlässig oder vorsätzlich beging. Liegt der Anklage nicht der Vorwurf des Verbrechens zugrunde, besteht auch bei Vorsatz Versicherungsschutz.

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Wichtige Deckungserweiterung

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz sollte zumindest für den beruflichen Bereich gelten.
  • Ausweitung auf Privatleben und Ehrenamt wird nicht von allen Versicherungen angeboten.

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Beispiele für strafbare Handlungen, welche unter den Versicherungsschutz des Spezial-Straf-RS fallen:

  • Beleidigung (§185 StGB)
  • Falsche Angaben (§147 GenG )
  • Steuerhinterziehung /-gefährdung (§370 AO)
  • Hausfriedensbruch (§123 StGB)
  • Missbrauch von Titeln (§ 132a StGB)
  • Verletzung der Geheimhaltungspflicht (Homeoffice!) (§151 GenG)
  • Üble Nachrede (§186 StGB)
  • Nötigung (§210 StGB)
  • Gefährliche Körperverletzung (§223a StGB)
  • Falsche Verdächtigung (§164 StGB)

Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung für Unternehmen

Der Konkurrenzkampf im Geschäftsleben ist groß. Wirtschaftliche Vorteile durch die Diskreditierung des Mitbewerbers nimmt der eine oder andere Unternehmer gerne in Kauf. Vor diesem Hintergrund ist eine Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung für Unternehmen besonders wichtig. Die Klage eines Mitbewerbers, auch wenn sich diese als haltlos erweist, kann die Firma schnell ein Vermögen kosten. Es muss nicht immer ein Abgasskandal sein, es genügt schon eine Anzeige beim Finanzamt, um die Staatsanwaltschaft auf den Plan zu rufen.