Rechtsschutz

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Recht haben ist eine Sache, aber  Recht bekommen eine ganz andere. Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann sehr nützlich sein, um sein Recht juristisch durchzusetzen. Bei entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt die Rechts­schutz­ver­si­che­rung Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten.

Grundlegende Arten:

  • Privatrechtsschutz: Mit einem Privatrechtsschutz wird Ihr privater Lebensbereich abgedeckt. Je nach Tarif können bspw. Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozial-/Verwaltungsrechtsschutz versichert sein.
  • Berufsrechtsschutz: Bei Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis – etwa wenn Ihnen gekündigt wird oder der Arbeitgeber Ihnen Geld schuldet – greift der Arbeitsrechtsschutz. (V.a. in Corona-Zeiten wichtig)
  • Verkehrsrechtsschutz: Sie können in den Versicherungsschutz alle Probleme rund um Ihr Fahrzeug einschließen (Verkehrs-Rechtsschutz), als Selbstständiger können Sie entscheiden, ob Sie nur den privaten oder auch den beruflichen Bereich ver­sichern wollen.
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz: …hier mehr erfahren

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Die Grundlagen

  • Ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, mit Ihrem Arbeitgeber streiten oder ein Handwerker schlechte Arbeit macht – wenn Sie Ihr gutes Recht durchsetzen wollen, kann der Gang zum Anwalt oder zum Gericht unumgänglich werden.
  • Doch wer einen Rechtsstreit verliert, zahlt Anwaltsrechnungen, Gutachtergebühren und Gerichtskosten aus eigener Tasche – das summiert sich schnell auf hohe Beträge.
  • Ein solider Rechtsschutz ist deshalb wichtig. Der Rechtschutzversicherer sorgt mit Fachkenntnissen und finanzieller Unterstützung dafür, dass Sie Ihr Recht ohne finanzielles Risiko bekommen, er zahlt im Streitfall alle Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Leistungsumfang

  • Rechtsstreitigkeiten sind teuer – selbst bei kleineren Prozessen gehen Anwalts- und Gerichtskosten schnell in die Tausende. Hinzu kommen häufig noch die Kosten für Sachverständigen-Gutachten und Zeugen.
  • Gegen diese finanziellen Risiken schützen Sie sich mit einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Das ist nicht nur dann wichtig, wenn Sie eine Auseinandersetzung vor Gericht verloren haben und sämtliche Kosten, also auch die des Gegners, tragen müssen.
  • Auch wenn Sie den Rechtsstreit gewonnen haben, können Sie auf Ihren Anwaltskosten sitzen bleiben, wenn etwa Ihr Prozessgegner zahlungsunfähig ist.
  • Finanziell geschützt auch im Schlichtungsverfahren
    Außerdem: häufig werden vor Gericht nur Teilerfolge erzielt und die Kosten zwischen den Parteien entsprechend aufgeteilt. Vergleiche sind ebenfalls nicht selten – hier tragen Kläger und Beklagter jeweils ihre eigenen Kosten.
  • Auch die Kosten für außergerichtliche Schlichtungsverfahren, die in verschiedenen Bundesländern vor einer Klage bei Gericht vorgeschrieben sind, bezahlt im Regelfall Ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung.

Leistungseinschränkungen

  • Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt vor finanziellen Risiken in vielen Bereichen – doch sie kann nicht alle denkbaren Fälle abdecken, wenn die Beiträge für die Kunden erschwinglich bleiben sollen.
  • Bestimmte Auseinandersetzungen können deshalb nicht versichert werden, so etwa Verfahren wegen Parkverstöße im Straßenverkehr, Streitigkeiten rund um den Hausbau oder im Recht der Handelsgesellschaften, Auseinandersetzungen um Spiel- und Wettverträge sowie Spekulationsgeschäfte.
  • Im Erbrecht werden im Regelfall nur die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernommen, wenn eine Veränderung der Rechtslage, etwa durch Tod eines Erblassers, das erforderlich macht. Gleiches gilt für das Familienrecht. Auch Streitigkeiten zwischen gemeinsam in einer Police versicherten Per­sonen sind in der Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht eingeschlossen.

Unterschiede in der Leistung

  • Vor dem Abschluss gut informieren
    Auch Steuerstreitigkeiten, Vertragsauseinandersetzungen, Schadenersatzfragen, Straf- oder Sozialgerichtsverfahren und erbrechtliche Streitigkeiten können abgesichert werden.
  • Vor Abschluss einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung sollten Sie sich genau informieren und beraten lassen, welchen Schutz Sie persönlich brauchen.

Spezial-Straf-Rechtsschutz – Der „unterschätzte“ Baustein

  • Stellt einen wichtigen Ergänzungsbaustein zu Ihrer Rechtsschutz dar
  • Straftaten fallen ansonsten nicht unter die private Rechtsschutzversicherung. Die Kosten, welche durch die Beschuldigung (Beschuldigung reicht aus!) der Begehung einer Straftat entstehen, werden nicht durch die private Rechtsschutzversicherung abgedeckt. –> hier mehr erfahren